Wer einen Kartenführerschein besitzt, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Ansonsten verliert der Führerschein seine Gültigkeit.
Hierbei ist zu beachten, dass es nicht ausreichend ist, den Antrag bis zum 19. Januar 2027 beim Landratsamt Nürnberger Land einzureichen. Der neue Kartenführerschein muss sich zu diesem Stichtag bereits im Besitz der antragstellenden Person befinden.
Wer noch einen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein und einen unbefristeten Kartenführerschein mit dem Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 besitzt, sollte den vorgeschriebenen Umtausch zeitnah nachholen. Für diese Führerscheine galten bereits frühere Umtauschfristen, die inzwischen abgelaufen sind.
Ausgenommen sind Personen, welche vor dem Jahr 1953 geboren sind. Für diese gilt die Umtauschpflicht erst im Jahr 2033.
Mit freundlichen Grüßen
Das Bürgerserivce-Team
