Der Gemeinderat der Gemeinde Simmelsdorf hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 die Beendigung der Tätigkeit nach § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV), die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, welche im fließenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, beschlossen.
Die Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land wurde aufgehoben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html veröffentlicht.
Simmelsdorf, 06.05.2026
Gemeinde Simmelsdorf
A. Lipka
Erste Bürgermeisterin
Die Bekanntmachung sowie die dazugehörige Satzung können weiter unten als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

