Bekanntmachung zum Austausch der Gartenwasserzähler wegen Ablauf der Eichzeit

Für Gartenwasserzähler ohne gültige Eichung wird keine Kanalgebührenbefreiung erteilt.

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B e k a n n t m a c h u n g

 

Austausch der Gartenwasserzähler wegen Ablauf der Eichzeit

 

Die Eichzeit der Wasserzähler beträgt nach dem Eichgesetz 6 Jahre.

 

Für Gartenwasserzähler ohne gültige Eichung wird keine Kanalgebührenbefreiung erteilt.

 

Es ergeht deshalb an alle Besitzer von Gartenwasserzählern der Aufruf, die Zähler mit abgelaufener Eichzeit bis Ende Mai / Anfang Juni 2026 zu tauschen

 

Der Austausch des Gartenwasserzählers kann auch durch unseren Mitarbeiter, Herr Sommer, vorgenommen werde.

 

Nach dem  Austausch des Gartenwasserzählers ist mit unserem Bauhofmitarbeiter, Tel.Nr. 0171 3023273, ein Termin zur Abnahme des Gartenwasserzählers zu vereinbaren. Für diese Abnahme wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro zur Zahlung fällig.

 

Um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung wird gebeten.

 

Simmelsdorf, 08.04.2026

 

Gemeinde Simmelsdorf